Erste Hilfe und Versicherung

Erste Hilfe und Versicherung

Wie ist es mit den Gesundheitsdienstleistungen, der Ersten Hilfe, mit den Medikamenten und der Versicherung in der Tschechischen Republik bestellt?
In der Tschechischen Republik gibt es staatliche und private Gesundheitseinrichtungen. Die meisten davon haben mit den Versicherungen einen Vertrag über den Ersatz der Aufwendungen für die Grundversorgung eines Inhabers der europäischen Gesundheitsversicherung abgeschlossen. Nachstehend können sie mehr darüber erfahren.

Erste Hilfe

Im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls steht in der Tschechischen Republik ein ununterbrochener Dienst in den Bereitschaftsabteilungen der Krankenhäuser zur Verfügung.
Wenn Sie wegen der Erkrankung oder Verletzung nicht alleine ins Krankenhaus fahren können, rufen Sie den Rettungswagen unter der Nummer 112 an.

Arzneimittel

In den Apotheken in der Tschechischen Republik können Sie Medikamente für die gängigen Erkrankungen (Erkältung, Grippe usw.) ohne Verschreibung kaufen. Um weiterer Medikamente zu kaufen, brauchen Sie ein ärztliches Rezept.

Die Verschreibung gilt meistens 14 Tage, es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn Sie das Rezept in der Krankenhausambulanz erhalten, gilt sie nur zwei Tage. Wenn es sich um eine Verschreibung für Antibiotika handelt, gilt sie fünf Tage.

Versicherung

Krankenversicherung von Ausländern aus der EU, aus der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein

Um in der Tschechischen Republik medizinische Versorgung zu beanspruchen, ist der Europäische Krankenversicherungsausweis (EHIC) erforderlich. Dieser belegt bei Untersuchung und Behandlung in einer medizinischen Einrichtung in der Tschechischen Republik, dass Sie versichert sind und dass die Behandlung von Ihrer Versicherung bezahlt wird.

Der Versicherungsnehmer eines der EU-Staaten hat auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates allerdings nur Anspruch auf die medizinisch unentbehrliche Behandlung unter Berücksichtigung des Krankheitscharakters und der zu erwartenden Aufenthaltsdauer. Die Versicherung bezahlt aufgrund des Ausweises nichts, was über den Rahmen der unentbehrlichen Behandlung hinausgeht und bezahlt auch die durch örtliche Gesetze festgesetzte Zuzahlung nicht.

Empfehlung: Vereinbaren Sie vor Ihrer Reise eine zusätzliche private Versicherung, die diese Gebühren deckt.

Krankenversicherung von Ausländern aus Staaten außerhalb der EU

Falls Sie keinen dauerhaften Aufenthalt auf dem EU-Gebiet haben, müssen Sie über eine private Krankenversicherung verfügen. Sollten Sie diese nicht haben, müssen Sie die gesamte Behandlung direkt vor Ort in bar bezahlen.